Staatsbanken

Staatsbanken
Staatsbanken,
 
aus Staatsmitteln gegründete, meist öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die unter der Garantie und Aufsicht eines Staates einen nach allgemein wirtschaftlichen Grundsätzen aufgestellten Aufgabenkreis in dessen Gebiet erfüllen. Die Notenbanken sind vielfach Staatsbanken. Unter diesen Begriff fallen auch die in den ehemaligen Ostblockstaaten vom Staat unterhaltenen Kreditinstitute (Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik, Gosbank SSSR). - In Deutschland sind Staatsbanken im üblichen Sinne Bankinstitute, die sich ausschließlich im Besitz eines oder mehrerer Länder befinden und neben der eigentlichen Staatsbankenfunktion (Hausbank des jeweiligen Landes) auch alle privaten Bankgeschäfte ausüben. Im eigentlichen Sinn gibt es in Deutschland keine Staatsbanken mehr; die Aufgaben einer Hausbank der Bundesländer nehmen in der Regel die Landesbanken/Girozentralen wahr. - Bedeutende Staatsbanken waren bis 1945 u. a. die »Preußische Staatsbank« (Seehandlung) und die »Sächsische Staatsbank«.

Universal-Lexikon. 2012.

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